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Schützen auch Sie Ihre (Steuer)Daten vor unbefugten Zugriff Dritter! |
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Willkommen |
Guten Morgen und herzlich willkommen beim AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V.
in Berlin Prenzlauer Berg.
Auf unseren Internetseiten können Sie sich über das umfangreiche Leistungsangebot des Lohnsteuerhilfe Vereins für seine Mitglieder,
aber auch über das sich fast täglich ändernde Steuerrecht mit aktuellen Rechtsprechungen informieren.
Viele Steuerpflichtige unterschätzen Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem deutschen
Fiskus. Das deutsche Steuerrecht ist eines der
umfangreichsten Fachgebiete, was sich am häufigsten ändert. Wir, als Lohnsteuerhilfe Verein, bieten Ihnen unsere Unterstützung und
Hilfeleistung bei der Erstellung Ihrer
Einkommensteuererklärung an, damit Sie bestmöglich beraten sind und nur soviel Steuern zahlen, wie Sie auch müssen. Dazu nehmen unsere
Beratungsstellenleiter regelmäßig an externen Weiterbildungen teil.
Somit können wir unsere Mitglieder optimal beraten.
Der Staat selbst ist das für Lohnsteuerhilfe Vereine zuständige Kontrollorgan. Er prüft die persönliche und die fachliche Eignung der
Beratungsstellenleiter. Wie auch Steuerberater sind Lohnsteuerhilfe Vereine an
strenge gesetzliche Vorschriften gebunden. Sie haben ihre Hilfe
sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen auszuüben.
Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung? Vereinbaren Sie mit einen unserer
Beratungsstellenleiter einen Termin. Profitieren Sie von dem
fachlichen KnowHow unserer Mitarbeiter und holen sich das, was Ihnen gehört,
vom Finanzamt zurück. Denn "Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen!" (BGH, 1965).
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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Der Verein |
Der AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. wurde im Jahr 2010 in 10437 Berlin-Prenzlauer Berg, Schönhauser Allee 64 gegründet. Das Tätigkeitsfeld des Lohnsteuerhilfe Vereins ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Zweck des Lohnsteuerhilfe Vereins ist es, seinen Mitgliedern in allen steuerlichen Angelegenheiten Hilfe zu leisten unter Beachtung der erteilten
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Das Steuerrecht ...
[ » mehr ] |
Satzung des Vereins |
Ein wichtiger Grundstein des Lohnsteuerhilfevereins ist die
Vereinssatzung. Steuerpflichtige, die Mitglied des Lohnsteuerhilfe Vereins werden wollen,
müssen diese anerkennen. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten. ... [ » mehr ] |
Beitragsordnung |
Der AKZENT Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Der Zweck des
Lohnsteuerhilfe Vereins ist ausschließlich die
Hilfeleistung in allen erforderlichen
Steuerangelegenheiten, die nach § 4 StBerG erfolgen dürfen. Die Beitragssätze sind sozial nach unten hin abgestuft. ... [ » mehr ] |
Mitgliedschaft |
Mitglied im Lohnsteuerhilfe Verein können Arbeitnehmer,
Angestellte, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfänger werden, die grundsätzlich nur nichtselbständige Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie
wiederkehrende Bezüge erzielen.
Konnten wir Sie von den Vorzügen einer Vereinsmitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. überzeugen? ...
[ » mehr ] |
TOP Themen |
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Wissenswertes für Rentner, die eine Steuererklärung abgeben wollen oder vom Finanzamt dazu verpflichtet wurden. ... [ » mehr ] |
Die neuen Verordnungen zu den Kinderbetreuungs-kosten ab Januar 2011. ... [ » mehr ] |
Alle Infos zu den Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie hier erfahren ... [ » mehr ] |
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Di., 24. April 2018 |
Infopool dieser Seite |
Verein Satzung Beitragsordnung Mitgliedschaft TOP Themen
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SteuerTicker |
Für das Steuerjahr 2018 existieren noch keine Steuertipps. |
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Wussten Sie, dass... |
... 95 % der Mitglieder die Fachkompetenz der Lohnsteuerhilfeverein-Berater für sehr hoch eingeschätzen! |
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