Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V.
Sa., 21. Dezember 2024
Der 31. Juli 2024 ist der Abgabetermin der Einkommensteuer- erklärung für das Veranlagungsjahr 2023. Jetzt Termin vereinbaren ...
Unsere Beratungsstellenleiter erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 23 StBerG und sind gleichzusetzen mit Steuerfachangestellten. Ihre Fachkenntnis reicht weit über 3 Jahre hinaus. Die Eignung als Beratungsstellenleiter wird vom Verein und von der Aufsichtsbehörde geprüft. Um Ihnen eine optimale Beratung anbieten bzw. gewährleisten zu können, nehmen unsere Beratungsstellenleiter regelmäßig an externen Weiterbildungen auf dem Fachgebiet des Einkommensteuerrechts teil.
Somit können wir unseren Mitgliedern eine effiziente Hilfeleistung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung anbieten und gemeinsam alle steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.
Nur im Rahmen einer Mitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. dürfen wir Sie steuerlich beraten.
Weitere Informationen zu unserem Leistungsumfang finden Sie auf der Seite » Leistungen.
Beratungsstelle Prenzlauer Berg, Pankow
Schönhauser Allee 64
10437 Berlin
Telefon: 030 54 71 46 30
Mail: kheine@akzent.berlin
Beratungsstelle Lychen
Vogelgesangsstraße 12
17279 Lychen
Telefon: 039888 29 76
Mail: hlubitz@akzent.berlin
Mitglied im Lohnsteuerhilfe Verein können Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfänger werden, die grundsätzlich nur nichtselbständige Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie wiederkehrende Bezüge erzielen. Konnten wir Sie von den Vorzügen einer Vereinsmitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. überzeugen? ...
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Ein wichtiger Grundstein des Vereins ist die Vereinssatzung. Steuerpflichtige, die Mitglied des Vereins werden wollen, müssen diese anerkennen. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten.
Unsere Beitragsordnung ist sozial und gerecht nach unten hin gestaffelt. Einen Anspruch auf die angebotenen Leistungen haben Mitglieder erst, nach Zahlung des einmaligen Aufnahmebeitrages sowie des jährlichen Mitgliedsbeitrages.
Sie bekommen eine geringere Steuererstattung als erwartet von Ihrem Finanzamt oder müssen sogar eine Steuernachzahlung an Ihr Finanzamt entrichten? Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an ...
Bis zum 31. Juli 2024 muss die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 beim Finanzamt sein. Wenn Sie keine bösen Überraschungen erleben wollen, dann gehen Sie besser nicht auf Tauchstation. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und wie Sie notfalls Aufschub erhalten.