Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V.
Mi., 09. Oktober 2024
Der 31. Juli 2024 ist der Abgabetermin der Einkommensteuer- erklärung für das Veranlagungsjahr 2023. Jetzt Termin vereinbaren ...
Wir stellen Ihnen hier aktuelle Steueränderungen zum Einkommensteuergesetz bereit. Diese dienen Ihnen zur Information. Sollten sich Fragen ergeben, helfen Ihnen unsere Beratungsstellenleiter gerne weiter.
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden die Abgabefristen für die Pflichtveranlagungen um zwei Monate verlängert.
Stichtag ist der 31.07. des Folgejahres
Für steuerlich beratende Personen, zum Beispiel der Lohnsteuerhilfeverein, ist die Abgabefrist der letzte Tag im Monat Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Die Unterlagen müssen am Stichtag beim Finanzamt sein, die ESt- Erklärung 2018, muss bis zum 29.02.2020 beim Finanzamt eingereicht werden.
Durch das Steuer- Modernisierungsgesetz wurde erstmals ein gesetzlicher festgelegter Verspätungszuschlag eingeführt. Der obligatorischen Verspätungszuschlag in Höhe von 25,00 € pro Monat, ist grundsätzlich festzusetzen, wenn die Einkommensteuererklärung nicht binnen 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben wird.
Ihr AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V
Ein wichtiger Grundstein des Vereins ist die Vereinssatzung. Steuerpflichtige, die Mitglied des Vereins werden wollen, müssen diese anerkennen. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten.
Unsere Beitragsordnung ist sozial und gerecht nach unten hin gestaffelt. Einen Anspruch auf die angebotenen Leistungen haben Mitglieder erst, nach Zahlung des einmaligen Aufnahmebeitrages sowie des jährlichen Mitgliedsbeitrages.
Mitglied im Lohnsteuerhilfe Verein können Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfänger werden, die grundsätzlich nur nichtselbständige Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie wiederkehrende Bezüge erzielen. Konnten wir Sie von den Vorzügen einer Vereinsmitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. überzeugen? ...
Sie bekommen eine geringere Steuererstattung als erwartet von Ihrem Finanzamt oder müssen sogar eine Steuernachzahlung an Ihr Finanzamt entrichten? Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an ...
Bis zum 31. Juli 2024 muss die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 beim Finanzamt sein. Wenn Sie keine bösen Überraschungen erleben wollen, dann gehen Sie besser nicht auf Tauchstation. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und wie Sie notfalls Aufschub erhalten.