Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V.
Mo., 09. Dezember 2024
Der 31. Juli 2024 ist der Abgabetermin der Einkommensteuer- erklärung für das Veranlagungsjahr 2023. Jetzt Termin vereinbaren ...
Im aktuellen Steuerrecht unterscheiden Fachleute zwischen der Antrags- und der Pflichtveranlagung eines Steuerpflichtigen. Wir wollen Ihnen hier die Unterschiede kurz aufzeigen, woran Sie Ihre Veranlagungsform erkennen können. Dies sind nur Beispiele und nicht zwingend bindend. In einem Beratungsgespräch, in einer unserer Beratungsstellen, können wir Ihre Veranlagungsform genauer prüfen.Vereinbaren Sie dazu einfach einen Beratungstermin mit Ihrem Beratungsstellenleiter in Ihrer Nähe.
Die nachstehend kurze Aufstellung soll Ihnen helfen, die eigene Veranlagungsform herauszufinden. Bei der Antragsveranlagung hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 bis zum 31. Dezember 2022 beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Der/Die Steuerpflichtige kann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn:
Anders hingegen ist es, wenn für den Steuerpflichtigen eines der nachstehenden Punkte zutrifft. In diesem Fall ist der Steuerpflichtige zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 bis zum 31. Mai 2019 verpflichtet. Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2019. Der/Die Steuerpflichtige muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn:
Sie sind sich noch immer unsicher, welche Veranlagungsform für Sie zutrifft? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nur im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein prüfen wir Ihre Veranlagungsform und helfen Ihnen bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung. Als Mitglied profitieren Sie von der Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2019 bei der Pflichtveranlagung!
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Ein wichtiger Grundstein des Vereins ist die Vereinssatzung. Steuerpflichtige, die Mitglied des Vereins werden wollen, müssen diese anerkennen. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten.
Unsere Beitragsordnung ist sozial und gerecht nach unten hin gestaffelt. Einen Anspruch auf die angebotenen Leistungen haben Mitglieder erst, nach Zahlung des einmaligen Aufnahmebeitrages sowie des jährlichen Mitgliedsbeitrages.
Mitglied im Lohnsteuerhilfe Verein können Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfänger werden, die grundsätzlich nur nichtselbständige Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie wiederkehrende Bezüge erzielen. Konnten wir Sie von den Vorzügen einer Vereinsmitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. überzeugen? ...
Sie bekommen eine geringere Steuererstattung als erwartet von Ihrem Finanzamt oder müssen sogar eine Steuernachzahlung an Ihr Finanzamt entrichten? Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an ...
Bis zum 31. Juli 2024 muss die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 beim Finanzamt sein. Wenn Sie keine bösen Überraschungen erleben wollen, dann gehen Sie besser nicht auf Tauchstation. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und wie Sie notfalls Aufschub erhalten.