Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V.
Mo., 09. Dezember 2024
Der 31. Juli 2024 ist der Abgabetermin der Einkommensteuer- erklärung für das Veranlagungsjahr 2023. Jetzt Termin vereinbaren ...
Der AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. wurde im Jahr 2010 gegründet. Das Tätigkeitsfeld des Vereins ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Zweck des Lohnsteuerhilfevereins ist es, seinen Mitgliedern in allen steuerlichen Angelegenheiten Hilfe zu leisten unter Beachtung der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Das Einkommensteuerrecht ist eines der Fachgebiete, dass sich fast täglich ändert.
Unsere Beratungsstellenleiter/Innen besuchen regelmäßig externe Steuerfachseminare und werden mit den neuesten Änderungen im Steuerrecht vertraut gemacht, was direkt im Beratungsgespräch den Mitgliedern zugute und in Anwendung kommt.
Das Bestreben, unsere Mitglieder so optimal und qualitativ wie möglich zu beraten und für sie alle steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, ist für unsere Beratungsstellenleiter/Innen eine Verpflichtung. Denn ...
"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen!"
Mit der sozial gestaffelten Beitragsordnung ermöglichen wir es jeden Arbeitnehmer, Angestellten, Beamten, Rentner und Unterhaltsempfänger sich optimal im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten zu lassen.
Der AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. ist Mitglied im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). In Zusammenarbeit mit unserem Dachverband wollen und müssen wir dazu beitragen, die steuerlichen Interessen unserer Mitglieder auf politischer Ebene bestmöglich zu vertreten.
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und werden Mitglied im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Ein wichtiger Grundstein des Vereins ist die Vereinssatzung. Steuerpflichtige, die Mitglied des Vereins werden wollen, müssen diese anerkennen. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten.
Unsere Beitragsordnung ist sozial und gerecht nach unten hin gestaffelt. Einen Anspruch auf die angebotenen Leistungen haben Mitglieder erst, nach Zahlung des einmaligen Aufnahmebeitrages sowie des jährlichen Mitgliedsbeitrages.
Mitglied im Lohnsteuerhilfe Verein können Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfänger werden, die grundsätzlich nur nichtselbständige Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie wiederkehrende Bezüge erzielen. Konnten wir Sie von den Vorzügen einer Vereinsmitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. überzeugen? ...
Bis zum 31. Juli 2024 muss die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 beim Finanzamt sein. Wenn Sie keine bösen Überraschungen erleben wollen, dann gehen Sie besser nicht auf Tauchstation. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und wie Sie notfalls Aufschub erhalten.
Sie bekommen eine geringere Steuererstattung als erwartet von Ihrem Finanzamt oder müssen sogar eine Steuernachzahlung an Ihr Finanzamt entrichten? Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an ...