Akzent

Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V.

Mi., 09. Oktober 2024

Leistungen des Vereins ...

Die angebotenen Leistungen unseres Lohnsteuerhilfevereins können Sie ganzjährig nur im Rahmen einer Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.


Beratungsbefugnis ...

Unsere Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erstreckt sich ausschließlich auf die Einkünfte aus:

  • nichtselbstständiger Arbeit (unbegrenzt)
  • Pensionen und Betriebsrenten (unbegrenzt)
  • aus gesetzlichen und/oder privaten Renten (unbegrenzt)
  • Unterhaltsleistungen (unbegrenzt)

Bei weiteren Überschusseinkünften, insbesondere

  • Einkünften aus Kapitalvermögen
    (z.B. Einnahmen von Zinsen und Dividenden)
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
    (z.B. Vermietung einer Wohnung)
  • privaten Veräußerungsgeschäften
  • Gewinneinkünfte
    • bei steuerfreier Aufwandsentschädigung (Ehrenämter)
    • steuerfreie Übungsleitertätigkeit (bis 2.400 Euro/Jahr)
    • sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten (bis 720 Euro/Jahr)
  • anderen sonstigen Einkünften, beispielsweise aus gelegentlicher Vermittlung,
  • steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 12 oder 26 EStG für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen

besteht Beratungsbefugnis für die Lohnsteuerhilfevereine, wenn die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt nicht mehr als 18.000 EUR (bei Einzelveranlagung) oder 36.000 EUR (bei Zusammenveranlagung) betragen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben bei dieser Grenze ganz unberücksichtigt, wenn sie - aufgrund der Abgeltungsteuer - in die Einkommensteuerveranlagung nicht einbezogen werden.


Leistungsangebot ...

Im Rahmen einer Mitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Beratung
    • zur Steuerklassenwahl
    • zur Besteuerung von Renten und Pensionen
      (z.Bsp. Alterseinkünftegesetz)
    • bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
      (z.Bsp. Abgeltungsteuer)
    • Altersvorsorgeverträgen
      (z.Bsp. Riester-Rente)
  • ganzjährige, umfassende steuerliche Beratung unter Beachtung der Beratungsbefugnis
  • Berechnung der zu erwartenden möglichen Steuererstattung
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung(en)
  • Prüfung auf Richtigkeit von Einkommensteuerbescheiden
  • Einlegen von Rechtsmittel
    • für fehlerhafte Bescheide bei den Finanzbehörden
  • Beantragung von
    • Kindergeld i.S.d. EStG
    • Altersvorsorgeverträgen (z.Bsp. Riester-Rente)
    • Steuerermäßigungen
    • Wohnungsbauprämie
    • Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte (bis 2013)
    • Lohnsteuerermäßigung
    • Freistellungsanträge (z.Bsp. bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)

Vertretungsvollmacht ...

Um Ihre Interessen vor den Behörden vertreten zu können, ist die Abgabe der Vertretungsvollmacht an den Lohnsteuerhilfeverein unabdinglich. Mit der Erteilung vertreten wir unsere Mitglieder

  • bei den Finanzbehörden,
  • bei der Familienkasse,
  • bei den Finanzgerichten oder
  • vor dem Bundesfinanzhof.

Zustellungsvollmacht ...

Mit der Erteilung der Zustellungsvollmacht wird die gesamte Korrespondenz mit den Finanzbehörden direkt über den AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. abgewickelt. Das heißt, dass z.Bsp. Steuerbescheide vom Finanzamt dem Lohnsteuerhilfeverein zugehen, diese auf Richtigkeit geprüft und ggf. Rechtsmittel eingelegt werden. Sollte der Steuerbescheid ohne Beanstandungen sein, wird dieser Ihnen umgehend mit eventuellen Unterlagen aus dem Veranlagungsjahr zugestellt.

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Mitgliedschaft ...

Mitglied im Lohnsteuerhilfe Verein können Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfänger werden, die grundsätzlich nur nichtselbständige Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie wiederkehrende Bezüge erzielen. Konnten wir Sie von den Vorzügen einer Vereinsmitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. überzeugen? ...

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Vereinssatzung ...

Ein wichtiger Grundstein des Vereins ist die Vereinssatzung. Steuerpflichtige, die Mitglied des Vereins werden wollen, müssen diese anerkennen. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten.

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Beitragsordnung ...

Unsere Beitragsordnung ist sozial und gerecht nach unten hin gestaffelt. Einen Anspruch auf die angebotenen Leistungen haben Mitglieder erst, nach Zahlung des einmaligen Aufnahmebeitrages sowie des jährlichen Mitgliedsbeitrages.

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