Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V.
Mi., 09. Oktober 2024
Der 31. Juli 2024 ist der Abgabetermin der Einkommensteuer- erklärung für das Veranlagungsjahr 2023. Jetzt Termin vereinbaren ...
Die angebotenen Leistungen unseres Lohnsteuerhilfevereins können Sie ganzjährig nur im Rahmen einer Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.
Unsere Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erstreckt sich ausschließlich auf die Einkünfte aus:
Bei weiteren Überschusseinkünften, insbesondere
besteht Beratungsbefugnis für die Lohnsteuerhilfevereine, wenn die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt nicht mehr als 18.000 EUR (bei Einzelveranlagung) oder 36.000 EUR (bei Zusammenveranlagung) betragen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben bei dieser Grenze ganz unberücksichtigt, wenn sie - aufgrund der Abgeltungsteuer - in die Einkommensteuerveranlagung nicht einbezogen werden.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Um Ihre Interessen vor den Behörden vertreten zu können, ist die Abgabe der Vertretungsvollmacht an den Lohnsteuerhilfeverein unabdinglich. Mit der Erteilung vertreten wir unsere Mitglieder
Mit der Erteilung der Zustellungsvollmacht wird die gesamte Korrespondenz mit den Finanzbehörden direkt über den AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. abgewickelt. Das heißt, dass z.Bsp. Steuerbescheide vom Finanzamt dem Lohnsteuerhilfeverein zugehen, diese auf Richtigkeit geprüft und ggf. Rechtsmittel eingelegt werden. Sollte der Steuerbescheid ohne Beanstandungen sein, wird dieser Ihnen umgehend mit eventuellen Unterlagen aus dem Veranlagungsjahr zugestellt.
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und werden Mitglied im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Mitglied im Lohnsteuerhilfe Verein können Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfänger werden, die grundsätzlich nur nichtselbständige Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie wiederkehrende Bezüge erzielen. Konnten wir Sie von den Vorzügen einer Vereinsmitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. überzeugen? ...
Ein wichtiger Grundstein des Vereins ist die Vereinssatzung. Steuerpflichtige, die Mitglied des Vereins werden wollen, müssen diese anerkennen. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten.
Unsere Beitragsordnung ist sozial und gerecht nach unten hin gestaffelt. Einen Anspruch auf die angebotenen Leistungen haben Mitglieder erst, nach Zahlung des einmaligen Aufnahmebeitrages sowie des jährlichen Mitgliedsbeitrages.
Sie bekommen eine geringere Steuererstattung als erwartet von Ihrem Finanzamt oder müssen sogar eine Steuernachzahlung an Ihr Finanzamt entrichten? Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an ...
Bis zum 31. Juli 2024 muss die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 beim Finanzamt sein. Wenn Sie keine bösen Überraschungen erleben wollen, dann gehen Sie besser nicht auf Tauchstation. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und wie Sie notfalls Aufschub erhalten.